"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen.
Die Kenntnis aber häufig."
Amschel Meyer Rothschild (1744-1812), dt. Adliger und Bankier
Unternehmensberatung
Informationen über das Thema Unternehmensberatung in unserer Kanzlei
Unternehmensberatung
Neben der steuerlichen Beratung stellt die Unternehmensberatung einen weiteren Eckpfeiler unserer Tätigkeit als Kanzlei Brenner & Brandstetter dar. Jahrelange Erfahrungen in verschiedensten Bereichen und Branchen ermöglichen uns einen sepektrumsübergreifenden Blick. Neben den Kernpunkten dieser Tätigkeit möchten wir als Ihr steuerlicher Berater vor allem eine Tatsache hervorheben: Wir sehen uns als Begleiter oder Berater – und nicht als Damoklesschwert. Beratung muss immer konstruktiv, objektiv, und professionell jedoch niemals unpersönlich sein. Jahrelange Mandantenbeziehungen sind die Basis für Vertrauen – woraus sich wiederrum eine partnerschaftliche Zusammenarbeit entwickelt!
Dies ist für uns ein unabdingbarer Leitgedanke – Gemeinsam die Zukunft gestalten!
Unsere aussagekräftigen Auswertungen aus Buchhaltung und Jahresabschluss liefern die Grundlage für weitergehende Analysen und Berechnungen nach Ihren Bedürfnissen. Wir geben Ihnen die Informationen an die Hand, die Sie brauchen, um als Unternehmer die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unsere Angebote orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf. Bei Erfordernis und nach Absprache ziehen wir weitere Experten hinzu (Notar, Anwälte, Banken, etc).
Fakt ist, niemand wird Ihr Unternehmen und Ihr Geschäft so gut verstehen und kennen wie Sie selbst. Sie können die Risiken wie auch die Chancen am besten einschätzen – wir können Sie dabei mit einem neutralen und übergreifenden Blick und einer weiteren Meinung unterstützen und Ihnen so neue Anreize wie auch Ideen geben.
Die Unternehmensberatung als solches (oder modern ausgedrückt „Consulting“) hat unterschiedlichste Facetten. Zusammengefasst lässt sich diese aus unserer Sicht als objektive Wegbegleitung in Sachen Planung und Unternehmensführung bezeichnen.
Zusammengefasst:
Wir bei Brenner & Brandstetter begleiten Sie in allen Bereichen dieses Gebiets sowohl beratend als auch in steuerlichen und rechtlichen Belangen. Auch der langfristige Prozess des Zusammenwachsens sollte dabei nicht vernachlässigt werden. Da wir selbst Unternehmer sind, verstehen wir Ihre Anliegen, Sorgen sowie Ihre Pläne und Wünsche. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Pläne und Wünsche umgesetzt werden!
Der Ablauf einer Firmenumwandlung sollte aus unserer Sicht die folgenden Bereiche abdecken:
Analyse der Gesellschafterstrukturen
Überprüfung der Steuerrechtlichen Situation
Möglichkeiten und Risiken einer Umwandlung
Erstellung bzw. Ausarbeitung eines Ablauf- und Zeitplans
Erarbeitung von Vertragsdokumenten
Involvierung von Behörden
Begleitung des Vorgangs bis zum Abschluss
Erstellung eines Abschlussberichtes mit Empfehlungen für die Zukunft
Sollte eine Firmenumwandlung eine Option für Sie darstellen, vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Rechtsformberatung und Firmenumwandlungen
Businessplan
Sie planen eine Neugründung, eine Übernahme oder wollen Ihre geschäftliche Tätigkeit langfristig und nachhaltig planen. Businesspläne (oder Geschäftspläne) sind wirtschaftliche und strategische Pläne, zeichnen Risiken und Möglichkeiten auf und geben wichtige Indikatoren für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Daneben sind speziell für Finanzierungen und Fördergelder entsprechende Planungen unabdingbar.
Ein Businessplan sollte die folgenden Punkte beinhalten:
Beschreibung Ihrer Tätigkeit
Informationen zu den beteiligten Personen
Investitionsplanung
Rentabilitätsplanung
Liquiditätsplanung
Ebenso wie Ihr zukünftiges Geschäftsmodell einzigartig sein wird, sollte auch Ihre Planung darauf ausgerichtet sein. Eine 0815-Vorlage kann und sollte es nicht geben. Eben dabei unterstützen wir Sie. Langjährige Erfahrungen haben uns gezeigt welche Konzepte erfolgsversprechend sind, wo eventuell Risiken liegen können und auf was etwaige Finanzierungspartner achten werden.
Letztlich wird Ihnen langfristig eine Unternehmung nur Spaß machen, wenn diese auch erfolgreich ist. Den Start hierfür können sie mit einer fundierten Planung setzen.
Die Idee muss von Ihnen kommen, wir kümmern uns um die Zahlen und Fakten und vergessen Ihre Vision nicht!
Neben der Kosten- und Leistungsrechnung gehört die Planungsrechnung zu den wichtigsten Indikatoren und Werkzeugen für eine erfolgreiche zukünftige Unternehmensführung. Anhand von Geschäftszahlen können Unternehmensmodelle für die Zukunft abgeleitet und entwickelt werden. Betriebliche Entscheidungen sollten auf Fakten basieren – eben hierfür liefern Ertrags- und Liquiditätsplanungen eine handfeste Basis.
Die Planungsrechnung kann grob in die folgenden Zeitfenster unterteilt werden:
Kurzfristige (< 3 Jahre)
Betriebliche Prozesse werden analysiert, operative Maßnahmen abgeleitet und in laufende Prozesse integriert
Mittelfristig (3 – 5 Jahre)
Langfristige Ziele werden definiert und taktische Maßnahmen für die Umsetzung vorbereitet
Langfristig (5 – 10 Jahre)
Leitlinien und Visionen können mit einfließen und geben eine strategische Ausrichtung des Unternehmens vor.
Wie in vielen Bereichen der Beratung können solche Konzepte nur in Zusammenarbeit entwickelt und vor allem umgesetzt werden. Wir als Brenner & Brandstetter Steuerberatungsgesellschaft geben Ihnen die notwendigen Arbeitsmittel zur Hand und unterstützen Sie mit unserem Fachwissen.
Planungsrechnungen
(Ertrags-, Liquiditätsplanungen)
Investitionsplanung
Nur die wenigsten Unternehmen kommen ohne Investitionen zurecht. Sei es die Anschaffung von Maschinen, die Schulung von Mitarbeitern oder die Erschließung von neuen Standorten – Investitionen sollten sich auszahlen.
Um das zu gewährleisten ist eine fundierte und nachhaltige Planung notwendig. Diese orientiert sich an dem Dienstleistungs- oder Produktsortiment Ihres Unternehmens und steht in Zusammenhang mit der Absatz-, Finanz- und Produktionsplanung. Grundlegend soll ermittelt werden ob und wie eine Investition sich zukünftig auszahlen wird.
Hierfür stehen u.a. die folgenden Methoden zur Auswahl:
Gewinnvergleichsmethode (Vergleich der Gewinne)
Kostenvergleichsmethode (Vergleich der Kosten)
Rentabilitätsrechnung (Errechnung der jährlichen Rentabilität)
Berechnung der Amortisationsdauer
Neben der einfachen Erstellung haben gerade Investitionen auch immer Auswirkungen auf Ihre Steuerliche Situation und sollten dementsprechend geplant werden.
Anhand unserer EDV-Systeme können wir, zusammen mit Ihnen verschiedenste Möglichkeiten der Investitionsplanung durchkalkulieren und Ihnen Indikatoren liefern.
Egal, ob Sie ein Unternehmen aus familiären Hintergründen übernehmen oder aber in ein bestehendes Unternehmen investieren möchten: Eine Nachfolge gehört sicherlich zu den herausragenden Anforderungen im Berufsleben. Nicht nur, dass unterschiedliche Beweggründe oder Traditionen auf Neues stoßen, auch gibt es eine Vielzahl von steuerrechtlichen Hintergründen, denen Beachtung geschenkt werden sollte.
Im Optimalfall bietet sich eine langjährige Übernahme an, in der sowohl die bisherige wie auch die neue Geschäftsleitung sich mit der Situation auseinandersetzen können – dies beinhaltet sowohl den Know-How-Transfer wie auch die Übernahme von Aufgabengebieten.
Als fachlich versierte Berater in diesem Bereich können wir Ihnen eine umfangreiche Portfolie an Dienstleistungen anbieten. Dies sollte sowohl in Ihrem wie auch im Interesse der Mitarbeiter liegen.
Beratung vor der Übernahme
Ausarbeitung von Verträgen (Kauf-, Pacht-, Erb-, Schenkungsvertrag)
Gesetzliche Verpflichtungen
Ermittlung von Unternehmenswerten
Finanzierung
Planung der Übergabe
Unternehmensnachfolge planen
Wer kommt als Unternehmensnachfolger in Frage (Investoren, Familie etc.)
Gibt es Unternehmen die für eine Nachfolge in Frage kommen
Unternehmenskonzepte erstellen
Kaufpreis Höhe / Finanzen
Wie werden Unternehmen realistisch bewertet / Unternehmensbewertung
Risiken / Versteckte Kosten
Finanzielle Lage des potentiellen Käufers
Alternativen aufzeigen
Dies kann nur einen Ausschnitt der Leistungen von uns darstellen und muss im Einzelfall bewertet werden. Eine langfristige Planungsphase kommt einer solche Unternehmensnachfolge entgegen. Sollten, aus welchen Gründen auch immer, derartige Planungsphasen nicht möglich sein, sehen wir uns durchaus in der Lage auch kurzfristige Entscheidungen mit zu gestalten und im Sinne der Firma wie auch der oder des Unternehmers zu handeln und so den Fortbestand sicher zu stellen.
Unternehmensnachfolge
Gestaltung und Abwicklung
Unternehmenskäufen und Verkäufen
Verkauf oder Kauf von Unternehmen stellen hohe Anforderungen an das Gesellschaftsrecht wie auch die Vorarbeit und die langfristige Weiterführung. Ziel sollte immer sein eine Win-Win-Situation zu schaffen, welche sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer entgegenkommt. Zu unterscheiden ist hierbei deutlich die Unternehmensübernahme, die oftmals nicht im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet.
In jedem Fall stellt der Unternehmenskauf eine risikoreiche Investition dar und sollte von allen Beteiligten mit Hinblick auf Kaufpreis, Vertragsgestaltung und Weiterführung bzw. Wertschöpfung genauestens betrachtet werden. Große Unternehmensübernahmen werden fast täglich in der Presse publiziert – kleine Unternehmenskäufe werden dabei weniger Beachtung geschenkt, obwohl diese deutlich häufiger stattfinden und sowohl für den Fortbestand des Mittelstands wie auch die betroffenen Mitarbeiter von enormer Wichtigkeit sind.
Unternehmen bestehen aus juristischer Sicht aus materiellen und immateriellen Werten. Nicht zu vernachlässigen sind dabei die „Soft Skills“ wie Unternehmergeist, Unternehmenskult, Know-how und nicht zuletzt die Mitarbeiter.
Notfallakte
Niemand will gerne darüber nachdenken, doch sollte jeder verantwortungsvolle Unternehmer aber auch jede Privatperson für den Fall der Fälle vorsorgen und seine Familie wie auch / oder sein Unternehmen für den Fall seines Ablebens vorbereiten. In rechtlicher Hinsicht hat sich hierfür die „Notfallakte“ etabliert.
Ein Testamtent kann der erste Schritt sein und der Nachlass wird somit in die richtigen Hände übergeben. Allerdings ist das gerade bei Unternehmen oftmals nicht ausreichend. Wer hat Kontenvollmachten, wer ist weisungsbefugt, welche unternehmerischen Entscheidungen sollen in welche Hände übergeben werden. Dies sind nur wenige der oftmals unklaren Fragestellungen, die sich ergeben können. Solche und viele mehr lassen sich in einer Notfallakte klar definieren und gewährleisten so die finanzielle Sicherheit der Familie wie auch den Fortbestand des eigenen Unternehmens.
Neben dem Unternehmen muss natürlich auch der private Bereich beachtet werden. Inhalt und Umfang der Dokumentation können individuell geregelt werden und sind in keinem Fall abschließend. Jegliche Veränderungen, sowohl im privaten wie auch unternehmerischen Umfeld, können und sollten zu entsprechenden Aktualisierungen der Notfallakte führen – genauso wie in einem Testament.
Wir als Brenner & Brandstetter empfehlen aus diesem Grunde periodisch wiederkehrende Überprüfungen der Unterlagen und arbeiten diese gerne mit Ihnen auf. Die Akten können zudem bei uns archiviert werden.
Notfallakte für Unternehmer
Gesellschaftsverträge
Handelsregisterauszüge
Geschäftsführungsordnungen
Vollmachten und Zugangsberechtigungen
Berater und sonstige Vertraute (Namen, Anschriften, Telefonnummern)
Beiratsmitglieder (Namen, Anschriften, Telefonnummern)
Bankverbindungen
Stille Gesellschafter und etwaige Darlehensgeber (Namen, Anschriften, Telefon Nr.)
Versicherungsverträge
Mietverträge
Leasingverträge
Grundstücksliste
Jahresabschlüsse
Notfallakte für Privatpersonen
Liste „Erste Maßnahmen nach dem Todesfall”. (Schriftliche wer über was informiert werden soll.)
Testament und/oder Erbvertrag
Bankverbindungen
Versicherungsansprüche
Liste der regelmäßigen Einkünfte/Ausgaben
Vermögensverzeichnis
Vertrauenspersonen/Testamentsvollstrecker
Mitgliedschaften
Patientenverfügung
Sonstige Verpflichtungen

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Betriebliche Angelegenheit (Buchhaltung, Bilanz, Steuererklärungen)
Private Angelegenheit (z.B. Einkommensteuer)
Betrieblich & Privat
Ist eine Notfallakte rechtlich vorgeschrieben?
Hier kann ein klares NEIN genannte werden. Sie haben keine Verpflichtung eine Notfallakte anfertigen zu lassen. Allerdings hat sich gezeigt, dass eine solche oftmals Ihren Nachlass für alle Beteiligten sinnvoll regelt. Sowohl Ihre Familie wie auch Ihr Unternehmen haben zu diesem Zeitpunkt meist andere Sorgen und sind dankbar wenn Ihre Wünsche klar geäußert wurden.
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